Auslandsreisekrankenversicherung


Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie vor den Kosten für die Behandlung akut auftretender Krankheiten, die Durchführung von Operationen und Zahnbehandlungen und deckt die erforderliche Versorgung mit Medikamenten und Heilmitteln. Auch die Kosten von Rücktransporten sind durch die Versicherung gedeckt, sofern diese aus medizinischen Gründen notwendig sind.

Standardmäßig wird ein Versicherungszeitraum von sechs Wochen abgedeckt. Längere Auslandsaufenthalte sind natürlich auch versicherbar.

Innerhalb der EU übernimmt zwar die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Behandlungskosten, der Großteil ist jedoch vom Versicherten selbst zu zahlen. Im Fall von Rücktransporten kann die Eigenbeteiligung daher beträchtlich sein.

Im Fall chronischer Erkrankungen gilt es generell, vor Antritt der Reise die Versicherbarkeit zu prüfen. Auch können sich abhängig vom Reiseziel große Unterschiede bei den Beiträgen ergeben, da die Kosten für medizinische Versorgung von Land zu Land teilweise stark variieren.

Bei der FVB erhalten Sie alle Informationen, um sich den optimalen Versicherungsschutz im Ausland zu sichern.

Ihr Kontakt

Torsten Sandmann

Unabhängiger Versicherungsmakler
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